Erbrecht
Eine „kurze“ Übersicht zum Erbrecht
Das gesamte deutsche Erbrecht ist im BGB in immerhin 476 Paragraphen geregelt. Der nachfolgende Überblick soll die individuelle, auf Ihre Situation bezogene Beratung nicht ersetzen, sondern sie vorbereiten und erleichtern, damit gezielt Problemkreise besprochen werden können. Für die Vereinbarung eines Besprechungstermins stehe ich Ihnen deshalb gern zur Verfügung.
Gesetzliche Erbfolge
Stirbt der Erblasser ohne testamentarische Regelung, so bestimmt das Gesetz für ihn, wem der Nachlass in der Sekunde des Todes angefallen ist.
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Gewillkürte Erbfolge
Die gewillkürte Erbfolge ist die Veränderung der dargestellten gesetzlichen Erbfolge durch eine sogenannte „Verfügung von Todes wegen“, also beispielsweise ein Testament.
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Der Pflichtteil
Ohne Beachtung der eventuell bestehenden Pflichtteile ist es nicht möglich, ein sinnvolles Testament zu verfassen.
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Häufig gewählte Lösungen
Für bestimmte Personenkonstellationen hat sich gezeigt, dass für sie die gesetzliche Erbfolge fast immer die schlechteste Lösung darstellt.
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Sonderfragen
„Drittzuwendungen“ auf den Todesfall, Personengesellschaften, Auslandssachverhalte, Patiententestamente
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Steuerrecht
Das Finanzamt erfährt von jedem Erbfall durch Mitteilung der Standesämter und des Nachlassgerichts, sobald dort ein Erbschein beantragt wird.
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– Kanzlei Eichenauer – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht in Berlin