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Arbeitsrecht und Erbrecht von A bis Z

In allen juristischen Angelegenheiten gibt es immer mindestens zwei Seiten. Beim Arbeitsrecht sind es der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer – beziehungsweise der Auftraggeber und der Dienstleister – die sich gegenseitig vertraglich absichern wollen, oder Ansprüche einfordern.

Ich habe mich bewusst nicht auf eine Seite spezialisiert, sondern vertrete Arbeitnehmer ebenso, wie ich Arbeitgeber bei der Gestaltung von Verträgen berate oder gerichtlich vertrete. Schließlich ist es von unschätzbarem Vorteil, beide Seiten bis ins Detail zu kennen.

Beim Erbrecht unterstütze ich Privatpersonen nicht nur bei der Gestaltung eines Testaments, sondern auch dann, wenn es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten kommen sollte (was tatsächlich in den besten Familien passiert). Meine Erfahrung reicht von Fällen in Deutschland über Spanien bis in den englischen Rechtskreis.

Diese unterschiedlichen Blickwinkel haben mit den Jahren ein umfassendes Know-how mit sich gebracht, von dem meine Klienten heute in besonderem Maße profitieren.

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